ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0513
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · BADEN-WÜRTTEMBERG · LAND · ZUSCHUSS

Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk

01 Auf einen Blick

Ein Zuschussprogramm des Landes Baden-Württemberg, getragen von Baden-Württemberg. Wenn Sie als Handwerkskammer, Landesinnungs- oder Fachverband des Handwerks oder als Kreishandwerkerschaft von externen Fachleuten moderierte Veranstaltungen anbieten, bei denen Inhaberinnen und Inhaber, Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe zukunftsrelevante Themen diskutieren und ihre Erfahrungen untereinander austauschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

FÖRDERGEBER
Baden-Württemberg
EBENE
Land
FÖRDERART
Zuschuss
DATENSTAND
2026-06-10
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Laufende Antragstellung; ein Stichtag ist im Bestand nicht erfasst.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Wenn Sie als Handwerkskammer, Landesinnungs- oder Fachverband des Handwerks oder als Kreishandwerkerschaft von externen Fachleuten moderierte Veranstaltungen anbieten, bei denen Inhaberinnen und Inhaber, Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe zukunftsrelevante Themen diskutieren und ihre Erfahrungen untereinander austauschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Initiative „Horizont Handwerk“ den von externen Expertinnen und Experten sowie Referentinnen und Referenten moderierten Erfahrungsaustausch kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe in ihrem Gewerk oder auch gewerkübergreifend zu zukunftsrelevante Themen.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0513

03 Wer antragsberechtigt ist

„Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern, die Landesinnungs- und Fachverbände des Handwerks sowie die Kreishandwerkerschaften in Baden-Württemberg.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/Erfahrungsaustauschgruppen-im-Handwerk.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

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Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

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