Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Baden-Württemberg, getragen von Baden-Württemberg. Wenn Sie Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.“
„Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Investitionen in die kommunale Infrastruktur, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes im Land im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität beitragen.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, die anstelle von Gemeinden oder Landkreisen Träger der Baulast sind, sowie bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen.“
„Bei Vorhaben des ÖPNV , bei Maßnahmen der Vernetzung von Mobilitätsformen (insbesondere P+R- und B+R-Anlagen, multimodale Knoten) sowie bei Vorhaben im Bereich des Rad- und Fußverkehrs sind außerdem öffentliche Unternehmen (Unternehmen mit Kapitalanteil von mehr als 50 Prozent von Gebietskörperschaften), kommunale Eigenbetriebe sowie private Unternehmen antragsberechtigt.“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/durchfuehrung-lgvfg.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.