Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Rad- und Fußverkehr
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Baden-Württemberg, getragen von Baden-Württemberg. Wenn Sie als Kommune oder Unternehmen in verkehrswichtige Anlagen für den Rad- und/oder Fußverkehr investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als Kommune oder Unternehmen in verkehrswichtige Anlagen für den Rad- und/oder Fußverkehr investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.“
„Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune oder Unternehmen bei verkehrswichtigen Maßnahmen der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes im Land im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität beitragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes.“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/durchfuehrung-lgvfg-rad-fussverkehr.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.