ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0915
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · BADEN-WÜRTTEMBERG · LAND · DARLEHEN

Energiefinanzierung

01 Auf einen Blick

Ein Darlehenprogramm des Landes Baden-Württemberg, getragen von Baden-Württemberg. Kurztext Wenn Sie in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Organisation Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen oder eine Anlage zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom oder Wärme errichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Darlehen bekommen. Volltext Die L-Bank unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Sie als privates oder öffentliches Unternehmen bei Investitionen, die den Einsatz erneuerbarer Energien im Land im Interesse einer nachhaltigen Energieversorgung und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Versorgungssicherheit steigern. Sie bekommen die Förderung für Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen, Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen, Errichtung und Erweiterung von Wärme-/Kältenetzen und Wärme-/Kältespeichern, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen, Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem (Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Anlagen zur Speicherung von Strom, Flexibilisierung der Anlagen zur Stromerzeugung, überbetriebliches Lastmanagement, Installation von Messeinrichtungen und Messsystemen), Modernisierung, Instandhaltung oder Sanierung beim Erwerb gebrauchter Anlagen, Umrüstung und Nachrüstung von Anlagen. Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 25.000 und normalerweise höchstens EUR 10 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig. Sie bekommen für Photovoltaik-Anlagen (Aufdach/Fassade) und Batteriespeicher eine zusätzliche Zinsverbilligung (Zinsbonus). Die Energiefinanzierung beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.

FÖRDERGEBER
Baden-Württemberg
EBENE
Land
FÖRDERART
Darlehen
DATENSTAND
2026-06-10
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn Sie in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Organisation Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen oder eine Anlage zur Erzeugung, Verteilung oder Speicherung von Strom oder Wärme errichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Darlehen bekommen. Volltext Die L-Bank unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Sie als privates oder öffentliches Unternehmen bei Investitionen, die den Einsatz erneuerbarer Energien im Land im Interesse einer nachhaltigen Energieversorgung und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Versorgungssicherheit steigern. Sie bekommen die Förderung für Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen, Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen, Errichtung und Erweiterung von Wärme-/Kältenetzen und Wärme-/Kältespeichern, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen, Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem (Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Anlagen zur Speicherung von Strom, Flexibilisierung der Anlagen zur Stromerzeugung, überbetriebliches Lastmanagement, Installation von Messeinrichtungen und Messsystemen), Modernisierung, Instandhaltung oder Sanierung beim Erwerb gebrauchter Anlagen, Umrüstung und Nachrüstung von Anlagen. Sie bekommen die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 25.000 und normalerweise höchstens EUR 10 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig. Sie bekommen für Photovoltaik-Anlagen (Aufdach/Fassade) und Batteriespeicher eine zusätzliche Zinsverbilligung (Zinsbonus). Die Energiefinanzierung beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.“
„Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0915

03 Wer antragsberechtigt ist

„(natürliche) Personen, die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit handeln, deren eigentlicher Geschäftszweck nicht die Erzeugung von Strom oder Wärme ist (zum Beispiel Einzelunternehmen, Kaufleute, Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Landwirtinnen und Landwirte),“
„juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln (zum Beispiel Unternehmen, privatrechtliche Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine),“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/energiefinanzierung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

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Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

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