ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0353
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · BADEN-WÜRTTEMBERG · LAND · ZUSCHUSS

Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum ( VwV -Zusammenarbeit)

01 Auf einen Blick

Ein Zuschussprogramm des Landes Baden-Württemberg, getragen von Baden-Württemberg. Wenn Sie als Akteure aus der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft oder des Garten-/Weinbaus ein innovatives Kooperationsprojekt zur Verbesserung der Produktivität und Nachhaltigkeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

FÖRDERGEBER
Baden-Württemberg
EBENE
Land
FÖRDERART
Zuschuss
BRANCHE
Land- & Forstwirtschaft
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Laufende Antragstellung; ein Stichtag ist im Bestand nicht erfasst.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Wenn Sie als Akteure aus der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft oder des Garten-/Weinbaus ein innovatives Kooperationsprojekt zur Verbesserung der Produktivität und Nachhaltigkeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.“
„Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Umsetzung eines innovativen Kooperationsprojekts in den Bereichen Land- und Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Weinbau und Forstwirtschaft.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0353

03 Wer antragsberechtigt ist

„Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens rechtsfähige Operationelle Gruppen (OGs) sowie rechtsfähige Projektträger (natürliche und juristische Personen) mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/foerderung-zusammenarbeit-laendlicher-raum.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

NÄCHSTER SCHRITT
Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichSeite 2 von 2