Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen
01 Auf einen Blick
Ein Bürgschaftprogramm des Landes Baden-Württemberg, getragen von Baden-Württemberg. Kurztext Wenn Sie sich als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an einem kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder an einem Gartenbauunternehmen beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH bekommen. Volltext Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH unterstützt private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, indem sie Garantien gibt für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus. Voraussetzung ist, dass ohne Übernahme einer solchen Garantie die Beteiligung nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH übernimmt Beteiligungsgarantien für folgende Vorhaben:Kooperationen, Innovationsprojekte (auch Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte), Umstellungen bei Strukturwandel, die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Unternehmensnachfolgen, Existenzgründungen. Die Förderung erfolgt als Beteiligungsgarantie. Die Höhe der Garantie beträgt maximal 70 Prozent der Beteiligungssumme, höchstens EUR 1,5 Millionen beziehungsweise in begründeten Ausnahmefällen bis zu EUR 2,5 Millionen je Beteiligungsnehmerin und Beteiligungsnehmer, höchstens die Summe des vorhandenen Eigenkapitals der Beteiligungsnehmerin und des Beteiligungsnehmers. Die Laufzeit der Beteiligung soll ihrem Verwendungszweck entsprechen und beträgt maximal 10 Jahre. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie sich als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an einem kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder an einem Gartenbauunternehmen beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH bekommen. Volltext Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH unterstützt private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, indem sie Garantien gibt für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus. Voraussetzung ist, dass ohne Übernahme einer solchen Garantie die Beteiligung nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH übernimmt Beteiligungsgarantien für folgende Vorhaben:Kooperationen, Innovationsprojekte (auch Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte), Umstellungen bei Strukturwandel, die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Unternehmensnachfolgen, Existenzgründungen. Die Förderung erfolgt als Beteiligungsgarantie. Die Höhe der Garantie beträgt maximal 70 Prozent der Beteiligungssumme, höchstens EUR 1,5 Millionen beziehungsweise in begründeten Ausnahmefällen bis zu EUR 2,5 Millionen je Beteiligungsnehmerin und Beteiligungsnehmer, höchstens die Summe des vorhandenen Eigenkapitals der Beteiligungsnehmerin und des Beteiligungsnehmers. Die Laufzeit der Beteiligung soll ihrem Verwendungszweck entsprechen und beträgt maximal 10 Jahre. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH.“
„Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften.“
„Begünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Baden-Württemberg.“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/garantien-buergschaftsbank-bw-beteiligung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.