Gigabitmitfinanzierung
01 Auf einen Blick
Ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg, getragen von Baden-Württemberg. Wenn Ihr Vorhaben zum Ausbau gigabitfähiger Netze bereits vom Bund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Ihr Vorhaben zum Ausbau gigabitfähiger Netze bereits vom Bund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg erhalten.“
„Das Land Baden-Württemberg gewährt eine Mitfinanzierung im Rahmen des Bundesprogramms zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0).“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/gigabitmitfinanzierung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.