Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)
01 Auf einen Blick
Ein Darlehenprogramm des Landes Baden-Württemberg, getragen von Baden-Württemberg. Kurztext Wenn Sie ein Unternehmen gründen, festigen oder übernehmen oder als kleines oder mittleres Unternehmen Kapital zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss oder den Nachhaltigkeitsbonus als zusätzliche Zinsverbilligung für ein GuW-Darlehen bekommen. Volltext Die L-Bank unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung oder-festigung oder Sie als etabliertes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin und Freiberufler bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:alle Formen der Existenzgründung (Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen), Nachfolgeregelungen (Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb oder Aufstockung einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen), Betriebserweiterungen (auch Standortverlagerungen), Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung von Produktionsverfahren oder Produktpalette, Erwerb von Unternehmen, Betriebsmittel und Warenlager (auch unabhängig von Investitionen). Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 10.000 und EUR 5 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn Sie als Jungmeisterin und Jungmeister einen Handwerksbetrieb neu gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu dem Darlehen die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss. Die Höhe des Tilungszuschusses beträgt bis 10 Prozent des Darlehensbetrags, jedoch höchstens EUR 10.000. Wenn Sie im Team gründen, kann jede/jeder von Ihnen die Meistergründungsprämie erhalten. Mit dem Tilungszuschuss müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Wenn Sie stufenweise eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität Ihres Unternehmes entwickeln oder schon entwickelt haben, erhalten Sie eine zusätzliche Zinsverbilligung („Nachhaltigkeitsbonus“). Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig. Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW), die Meistergründungsprämie und den Nachhaltigkeitsbonus beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie ein Unternehmen gründen, festigen oder übernehmen oder als kleines oder mittleres Unternehmen Kapital zur Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss oder den Nachhaltigkeitsbonus als zusätzliche Zinsverbilligung für ein GuW-Darlehen bekommen. Volltext Die L-Bank unterstützt Sie bei Ihrer Existenzgründung oder-festigung oder Sie als etabliertes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin und Freiberufler bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:alle Formen der Existenzgründung (Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen), Nachfolgeregelungen (Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb oder Aufstockung einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen), Betriebserweiterungen (auch Standortverlagerungen), Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung von Produktionsverfahren oder Produktpalette, Erwerb von Unternehmen, Betriebsmittel und Warenlager (auch unabhängig von Investitionen). Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 10.000 und EUR 5 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn Sie als Jungmeisterin und Jungmeister einen Handwerksbetrieb neu gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu dem Darlehen die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss. Die Höhe des Tilungszuschusses beträgt bis 10 Prozent des Darlehensbetrags, jedoch höchstens EUR 10.000. Wenn Sie im Team gründen, kann jede/jeder von Ihnen die Meistergründungsprämie erhalten. Mit dem Tilungszuschuss müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Wenn Sie stufenweise eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität Ihres Unternehmes entwickeln oder schon entwickelt haben, erhalten Sie eine zusätzliche Zinsverbilligung („Nachhaltigkeitsbonus“). Falls Sie nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann Ihre Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einer Bürgschaftsobergrenze von maximal EUR 2 Millionen zu besonderen Konditionen beantragen. Reicht die 50-prozentige Bürgschaft nicht aus, übernimmt die Bürgschaftsbank bis zu einem Bürgschaftsbetrag von EUR 2 Millionen gegebenenfalls auch höhere Risikoanteile (bis zu 80 Prozent). Für Beträge über EUR 2 Millionen bis EUR 15 Millionen ist die L-Bank zuständig. Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW), die Meistergründungsprämie und den Nachhaltigkeitsbonus beantragen Sie bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die L-Bank weitergeleitet.“
„Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt für das GuW-Darlehen sind“
„Existenzgründende und kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/guw-bw.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.