ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0776
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · BAYERN · LAND

Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)

01 Auf einen Blick

Ein Förderprogramm des Landes Bayern, getragen von Bayern. Wenn Ihr Vorhaben zum Ausbau gigabitfähiger Netze in unterversorgten Gebieten bereits vom Bund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern erhalten.

FÖRDERGEBER
Bayern
EBENE
Land
FÖRDERART
nicht erfasst
DATENSTAND
2026-06-10
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Laufende Antragstellung; ein Stichtag ist im Bestand nicht erfasst.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Wenn Ihr Vorhaben zum Ausbau gigabitfähiger Netze in unterversorgten Gebieten bereits vom Bund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern erhalten.“
„Der Freistaat Bayern gewährt eine Kofinanzierung zum Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0).“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0776

03 Wer antragsberechtigt ist

Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.

04 Der Weg zum Antrag

„Reichen Sie Ihren Antrag bitte zusammen mit dem Zuwendungsbescheid nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 bei dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ein.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Antragsweg“ · abgerufen 2026-08-18

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/bayerische-kofinanzierungs-gigabitrichtlinie.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

NÄCHSTER SCHRITT
Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichSeite 2 von 2