Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH
01 Auf einen Blick
Ein Bürgschaftprogramm des Landes Bayern, getragen von Bayern. Wenn Sie sich als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an der Finanzierung von Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus beteiligen, kann die BGG Bayerische Garantiegesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie sich als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an der Finanzierung von Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus beteiligen, kann die BGG Bayerische Garantiegesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.“
„Die BGG Bayerische Garantiegesellschaft für mittelständische Beteiligungen übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus, wenn die Beteiligung ohne eine solche Garantie nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/beteiligungsgarantien-der-bayerischen-garantieges.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.