Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds II
01 Auf einen Blick
Ein Beteiligungprogramm des Landes Bayern, getragen von Bayern. Wenn Sie als junges bayerisches Technologieunternehmen im Großraum München ein innovatives Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital des Bayern Kapital Innovationsfonds II erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als junges bayerisches Technologieunternehmen im Großraum München ein innovatives Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital des Bayern Kapital Innovationsfonds II erhalten.“
„Der Innovationsfonds II der Bayern Kapital unterstützt in Kooperation mit mindestens einer unabhängigen Privatinvestorin, einem unabhängigen Privatinvestor oder mehreren Privatinvestorinnen oder-investoren Sie als junges, innovatives und wachstumsorientiertes Technologieunternehmen im Großraum München bei der Finanzierung Ihres Innovationsvorhabens.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Großraum München.“
„Die Beteiligung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/beteiligungskapital-innovationsfonds-ii.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.