Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Bayern, getragen von Bayern. Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft oder Unternehmen Studien zur Energieeinsparung, zur Energieeffizienz sowie zur verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien durch fachkundige Dritte erstellen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft oder Unternehmen Studien zur Energieeinsparung, zur Energieeffizienz sowie zur verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien durch fachkundige Dritte erstellen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft oder Unternehmen, wenn Sie fachkundige Dritte mit der Erstellung von Studien zur Energieeinsparung, Verbesserung der Energieeffizienz sowie Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien beauftragen.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften.“
„Für Energiekonzepte sind darüber hinaus antragsberechtigt:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/energiekonzepte-und-kommunale-energienutzungsplae.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.