Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds EMFAF ( EMFAF -Richtlinie)
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Bayern, getragen von Bayern. Wenn Sie als Unternehmen, Verband oder Organisation im Bereich der Aquakultur und Fischerei tätig sind und in eine ökologisch nachhaltige, resiliente, innovative und wettbewerbsfähige Aquakultur und Fischerei investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als Unternehmen, Verband oder Organisation im Bereich der Aquakultur und Fischerei tätig sind und in eine ökologisch nachhaltige, resiliente, innovative und wettbewerbsfähige Aquakultur und Fischerei investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Der Freistaat Bayern unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Investitionen in eine ökologisch nachhaltige, resiliente, innovative und wettbewerbsfähige Aquakultur und Fischerei.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/foerderung-fischerei-emfaf-richtlinie.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.