Durchführung des Gründungskredits im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms (Gründungs- und Wachstumskredit GuW)
01 Auf einen Blick
Ein Darlehenprogramm des Landes Bayern, getragen von Bayern. Kurztext Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen gründen oder übernehmen oder als junges Unternehmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen. Volltext Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Gründung einer selbstständigen Existenz im Rahmen einer Betriebsübernahme, Neugründung oder tätigen Beteiligung oder bei Ihrem Vorhaben innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründungsphase. Sie bekommen den Gründungskredit für folgende Maßnahmen:Investitionen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zum Ausbau einer bestehenden Betriebsstätte, zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte oder vorher dort nicht erbrachte Dienstleistungen, oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Prozesses zur Herstellung der Produkte oder Erbringung der Dienstleistungen, die von der Investition in die Betriebsstätte betroffen sind, Kauf von Grundstücken, Gebäuden, Anlagen, Maschinen, Ausrüstung, Patentrechten, Lizenzen, reine Rationalisierungen und Modernisierungen sowie Warenlager. Sie bekommen die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt höchstens EUR 10 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn ein Darlehen bis EUR 2 Millionen bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, kann die LfA Förderbank Bayern eine 60-prozentige Haftungsfreistellung übernehmen. Planen Sie ein Vorhaben in der bayerischen GuW-Fördergebietskulisse (Cham, Freyung-Grafenau, Landkreis und kreisfreie Stadt Hof, Kronach, Neustadt an der Waldnaab, Regen, Schwandorf, Tirschenreuth, Weiden in der Oberpfalz, Wunsiedel im Fichtelgebirge), werden Sie durch besonders günstige Zinsen unterstützt. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen gründen oder übernehmen oder als junges Unternehmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen. Volltext Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Gründung einer selbstständigen Existenz im Rahmen einer Betriebsübernahme, Neugründung oder tätigen Beteiligung oder bei Ihrem Vorhaben innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründungsphase. Sie bekommen den Gründungskredit für folgende Maßnahmen:Investitionen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zum Ausbau einer bestehenden Betriebsstätte, zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte oder vorher dort nicht erbrachte Dienstleistungen, oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Prozesses zur Herstellung der Produkte oder Erbringung der Dienstleistungen, die von der Investition in die Betriebsstätte betroffen sind, Kauf von Grundstücken, Gebäuden, Anlagen, Maschinen, Ausrüstung, Patentrechten, Lizenzen, reine Rationalisierungen und Modernisierungen sowie Warenlager. Sie bekommen die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt höchstens EUR 10 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn ein Darlehen bis EUR 2 Millionen bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, kann die LfA Förderbank Bayern eine 60-prozentige Haftungsfreistellung übernehmen. Planen Sie ein Vorhaben in der bayerischen GuW-Fördergebietskulisse (Cham, Freyung-Grafenau, Landkreis und kreisfreie Stadt Hof, Kronach, Neustadt an der Waldnaab, Regen, Schwandorf, Tirschenreuth, Weiden in der Oberpfalz, Wunsiedel im Fichtelgebirge), werden Sie durch besonders günstige Zinsen unterstützt. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.“
„Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, auch bei Nebenerwerbsgründungen, sowie kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/gruendungskredit.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.