ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0920
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · BAYERN · LAND · DARLEHEN

Investkredit Kommunal Bayern

01 Auf einen Blick

Ein Darlehenprogramm des Landes Bayern, getragen von Bayern. Kurztext Wenn Sie in die kommunale und soziale Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen. Volltext Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Bayern Labo) unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW die zinsgünstige langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:allgemeine Verwaltung (zum Beispiel Rathäuser, Bau- und Betriebshöfe), kommunale und soziale Infrastruktur (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser, Sporthallen), öffentliche Sicherheit und Ordnung (zum Beispiel Feuerwehrhäuser, Brandschutz, präventiver Katastrophenschutz), Stadt- und Dorfentwicklung, Informationstechnologie, Erschließung von Wohnbaugebieten (nur nicht umlagefähige Kosten). Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab EUR 2 Millionen bis zu 50 Prozent, bei Kreditbeträgen unter EUR 2 Millionen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Ihr Darlehen muss mindestens EUR 200.000 betragen. Stellen Sie bitte Ihren Antrag für das laufende Haushaltsjahr unter Verwendung des Antragsformulars bis spätestens 30.11. des laufenden Kalenderjahres bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Bayern Labo). Parallel zum Investkredit Kommunal Bayern bietet die LfA Förderbank Bayern in Kooperation mit der KfW Bankengruppe den Kommunen das Kreditprogramm Infrakredit Kommunal für weitere Bereiche an.

FÖRDERGEBER
Bayern
EBENE
Land
FÖRDERART
Darlehen
BRANCHE
Öffentlicher Sektor
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn Sie in die kommunale und soziale Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen. Volltext Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Bayern Labo) unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW die zinsgünstige langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:allgemeine Verwaltung (zum Beispiel Rathäuser, Bau- und Betriebshöfe), kommunale und soziale Infrastruktur (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser, Sporthallen), öffentliche Sicherheit und Ordnung (zum Beispiel Feuerwehrhäuser, Brandschutz, präventiver Katastrophenschutz), Stadt- und Dorfentwicklung, Informationstechnologie, Erschließung von Wohnbaugebieten (nur nicht umlagefähige Kosten). Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab EUR 2 Millionen bis zu 50 Prozent, bei Kreditbeträgen unter EUR 2 Millionen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Ihr Darlehen muss mindestens EUR 200.000 betragen. Stellen Sie bitte Ihren Antrag für das laufende Haushaltsjahr unter Verwendung des Antragsformulars bis spätestens 30.11. des laufenden Kalenderjahres bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Bayern Labo). Parallel zum Investkredit Kommunal Bayern bietet die LfA Förderbank Bayern in Kooperation mit der KfW Bankengruppe den Kommunen das Kreditprogramm Infrakredit Kommunal für weitere Bereiche an.“
„Infrastruktur, Smart Cities & Regionen“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0920

03 Wer antragsberechtigt ist

„kommunale Gebietskörperschaften sowie deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe,“
„kommunale Zweckverbände sowie deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/investkredit-kommunal-bayern.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

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Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

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