Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Bayern, getragen von Bayern. Wenn Sie als Kommune strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als Kommune strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Durchführung strategischer und investiver Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern, bei Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen auch die Partner der Bayerischen Klima-Allianz.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/kommunaler-klimaschutz-kommklimafoer.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.