ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0921
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · BAYERN · LAND · DARLEHEN

Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten

01 Auf einen Blick

Ein Darlehenprogramm des Landes Bayern, getragen von Bayern. Kurztext Wenn Sie einen Film oder eine Serie herstellen, können Sie für verschiedene Phasen der Produktion und des Vertriebs einen Zuschuss, ein Darlehen oder eine Prämie erhalten. Volltext Der Film Fernseh Fonds Bayern (FFF) unterstützt Projekte der bayerischen Film- und Fernsehbranche. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:Stoff- und Projektentwicklung, Herstellung von Kino- oder Fernsehfilmen und-serien, andere innovative audiovisuelle Vorhaben und immersive audiovisuelle Inhalte, Verleih und Vertrieb, Kinoprogramme und-investitionen sowie sonstige Fördermaßnahmen (Pflege des Medienstandorts Bayern und bayerische Filmfestivals von überregionaler Bedeutung). Sie bekommen je nach Vorhaben ein Darlehen, einen Zuschuss oder eine Prämie, deren Höhe ebenfalls von der Art des Vorhabens abhängt. Die Förderungen werden von der LfA Förderbank Bayern auf Empfehlung des Film Fernseh Fonds Bayern (FFF) vergeben. Anträge sind je nach Art des Vorhabens über das Online-Antragsportal des Film Fernseh Fonds Bayern zu stellen. Für die Einreichung der Anträge gelten unterschiedliche Fristen.

FÖRDERGEBER
Bayern
EBENE
Land
FÖRDERART
Darlehen
BRANCHE
Medien, Film & Verlag
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn Sie einen Film oder eine Serie herstellen, können Sie für verschiedene Phasen der Produktion und des Vertriebs einen Zuschuss, ein Darlehen oder eine Prämie erhalten. Volltext Der Film Fernseh Fonds Bayern (FFF) unterstützt Projekte der bayerischen Film- und Fernsehbranche. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:Stoff- und Projektentwicklung, Herstellung von Kino- oder Fernsehfilmen und-serien, andere innovative audiovisuelle Vorhaben und immersive audiovisuelle Inhalte, Verleih und Vertrieb, Kinoprogramme und-investitionen sowie sonstige Fördermaßnahmen (Pflege des Medienstandorts Bayern und bayerische Filmfestivals von überregionaler Bedeutung). Sie bekommen je nach Vorhaben ein Darlehen, einen Zuschuss oder eine Prämie, deren Höhe ebenfalls von der Art des Vorhabens abhängt. Die Förderungen werden von der LfA Förderbank Bayern auf Empfehlung des Film Fernseh Fonds Bayern (FFF) vergeben. Anträge sind je nach Art des Vorhabens über das Online-Antragsportal des Film Fernseh Fonds Bayern zu stellen. Für die Einreichung der Anträge gelten unterschiedliche Fristen.“
„Unternehmensfinanzierung, Kultur, Medien & Sport, Infrastruktur“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0921

03 Wer antragsberechtigt ist

„Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften. Dies sind je nach Vorhaben Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten, Filmemacherinnen und Filmemacher, Verleih- und Vertriebsgesellschaften und gewerbliche Kinos.“
„Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter oder-veranstalter sind nicht antragsberechtigt.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/richtlinien-fuer-die-bayerische-film-und-fernseh.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

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Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichSeite 2 von 2