Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten
01 Auf einen Blick
Ein Darlehenprogramm des Landes Bayern, getragen von Bayern. Kurztext Wenn Sie einen Film oder eine Serie herstellen, können Sie für verschiedene Phasen der Produktion und des Vertriebs einen Zuschuss, ein Darlehen oder eine Prämie erhalten. Volltext Der Film Fernseh Fonds Bayern (FFF) unterstützt Projekte der bayerischen Film- und Fernsehbranche. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:Stoff- und Projektentwicklung, Herstellung von Kino- oder Fernsehfilmen und-serien, andere innovative audiovisuelle Vorhaben und immersive audiovisuelle Inhalte, Verleih und Vertrieb, Kinoprogramme und-investitionen sowie sonstige Fördermaßnahmen (Pflege des Medienstandorts Bayern und bayerische Filmfestivals von überregionaler Bedeutung). Sie bekommen je nach Vorhaben ein Darlehen, einen Zuschuss oder eine Prämie, deren Höhe ebenfalls von der Art des Vorhabens abhängt. Die Förderungen werden von der LfA Förderbank Bayern auf Empfehlung des Film Fernseh Fonds Bayern (FFF) vergeben. Anträge sind je nach Art des Vorhabens über das Online-Antragsportal des Film Fernseh Fonds Bayern zu stellen. Für die Einreichung der Anträge gelten unterschiedliche Fristen.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie einen Film oder eine Serie herstellen, können Sie für verschiedene Phasen der Produktion und des Vertriebs einen Zuschuss, ein Darlehen oder eine Prämie erhalten. Volltext Der Film Fernseh Fonds Bayern (FFF) unterstützt Projekte der bayerischen Film- und Fernsehbranche. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:Stoff- und Projektentwicklung, Herstellung von Kino- oder Fernsehfilmen und-serien, andere innovative audiovisuelle Vorhaben und immersive audiovisuelle Inhalte, Verleih und Vertrieb, Kinoprogramme und-investitionen sowie sonstige Fördermaßnahmen (Pflege des Medienstandorts Bayern und bayerische Filmfestivals von überregionaler Bedeutung). Sie bekommen je nach Vorhaben ein Darlehen, einen Zuschuss oder eine Prämie, deren Höhe ebenfalls von der Art des Vorhabens abhängt. Die Förderungen werden von der LfA Förderbank Bayern auf Empfehlung des Film Fernseh Fonds Bayern (FFF) vergeben. Anträge sind je nach Art des Vorhabens über das Online-Antragsportal des Film Fernseh Fonds Bayern zu stellen. Für die Einreichung der Anträge gelten unterschiedliche Fristen.“
„Unternehmensfinanzierung, Kultur, Medien & Sport, Infrastruktur“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften. Dies sind je nach Vorhaben Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten, Filmemacherinnen und Filmemacher, Verleih- und Vertriebsgesellschaften und gewerbliche Kinos.“
„Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter oder-veranstalter sind nicht antragsberechtigt.“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/richtlinien-fuer-die-bayerische-film-und-fernseh.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.