Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – Kredit
01 Auf einen Blick
Ein Bürgschaftprogramm des Landes Berlin, getragen von Berlin. Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige und Tätiger nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige und Tätiger nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.“
„Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg entlastet Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie als Angehörige und Angehöriger der Freien Berufe in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/buergschaft-berlin-brandenburg-kredit.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.