Bürgschaften zur Förderung der Berliner Wirtschaft – Landesbürgschaftsrichtlinien
01 Auf einen Blick
Ein Bürgschaftprogramm des Landes Berlin, getragen von Berlin. Kurztext Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger in Berlin nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, kann das Land Berlin unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen. Volltext Das Land Berlin entlastet Sie als Berliner Unternehmen und freiberuflich Tätige oder Tätiger bei der Finanzierung Ihres volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts mithilfe einer Ausfallbürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Als gesundes Unternehmen bekommen Sie die Bürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für Vorhaben der Erstinvestition, der betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen, der zeitlich begrenzten Finanzierung des laufenden Geschäfts sowie zum Kauf von Geschäftsanteilen. Für Unternehmen in Schwierigkeiten können Sie Rettungsbürgschaften, Umstrukturierungsbürgschaften oder vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften erhalten. Der Umfang der Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent des Kreditbetrages. Wenn Sie Rettungsbürgschaften, Umstrukturierungsbürgschaften oder vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften in Anspruch nehmen, beträgt die Bürgschaft betragen bis zu 90 Prozent des Ausfalls. Die Höhe der Bürgschaft kann zwischen EUR 1,25 Millionen und EUR 20 Millionen liegen. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahren. Reichen Sie den Antrag formgerecht über Ihre Hausbank bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige oder Tätiger in Berlin nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit zur Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts verfügen, kann das Land Berlin unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen. Volltext Das Land Berlin entlastet Sie als Berliner Unternehmen und freiberuflich Tätige oder Tätiger bei der Finanzierung Ihres volkswirtschaftlich förderungswürdigen Projekts mithilfe einer Ausfallbürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Als gesundes Unternehmen bekommen Sie die Bürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für Vorhaben der Erstinvestition, der betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen, der zeitlich begrenzten Finanzierung des laufenden Geschäfts sowie zum Kauf von Geschäftsanteilen. Für Unternehmen in Schwierigkeiten können Sie Rettungsbürgschaften, Umstrukturierungsbürgschaften oder vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften erhalten. Der Umfang der Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent des Kreditbetrages. Wenn Sie Rettungsbürgschaften, Umstrukturierungsbürgschaften oder vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften in Anspruch nehmen, beträgt die Bürgschaft betragen bis zu 90 Prozent des Ausfalls. Die Höhe der Bürgschaft kann zwischen EUR 1,25 Millionen und EUR 20 Millionen liegen. Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahren. Reichen Sie den Antrag formgerecht über Ihre Hausbank bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.“
„Investitionsbank Berlin (IBB) (externer Link)“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Berlin sowie Personen, die sich mit Hilfe des landesverbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/buergschaft-wirtschaft-berlin.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.