Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Berlin, getragen von Berlin. Wenn Sie in Berlin einen Club oder eine Live-Musikspielstätte haben und Vorhaben zum Schallschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie in Berlin einen Club oder eine Live-Musikspielstätte haben und Vorhaben zum Schallschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Berlin unterstützt Sie bei Maßnahmen für den Lärm- und Schallschutz in Clubs und Live-Musikspielstätten. Die Maßnahmen müssen messbare Verbesserungen bewirken.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind gewerblich betriebene Clubs und Live-Musikspielstätten mit Standort oder Räumlichkeit in Berlin.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/schallschutzmassnahmen-berliner-clubs.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.