Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Bundes, getragen von BMDV (ehem. BMVI). Wenn Sie anwendungsorientiert im Bereich des autonomen und vernetzten Fahrens im Straßenverkehr forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Letzter belegter Stichtag 21.10.2022; Fortführung des Programms nicht geprüft Stand der Prüfung: 19.08.2026. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; ob und wann eine Antragstellung wieder möglich ist, klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
Der im Bestand erfasste Stichtag 21.10.2022 ist verstrichen (Stand 18.08.2026). Ob ein neuer Aufruf folgt, ist im Bestand nicht erfasst — maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers. Ob und wann eine Antragstellung wieder möglich ist, klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie anwendungsorientiert im Bereich des autonomen und vernetzten Fahrens im Straßenverkehr forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Ihr anwendungsnahes Projekt zur Weiterentwicklung des Mobilitätssystems durch Automatisierung und digitale Vernetzung.“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
„Die Projektskizzen zur Förderung von Maßnahmen konnten gemäß des ersten Förderaufrufs bis zum 21.10.2022 um 23:59 Uhr online bei der Bewilligungsbehörde über das Internet-Portal easy-Online eingereicht werden (Ausschlussfrist).“
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/autonomes-vernetztes-fahren-oeffentlicher-verkehr.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.