ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0929
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · BMDV (EHEM. BMVI) · BUND · ZUSCHUSS

Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes

01 Auf einen Blick

Ein Zuschussprogramm des Bundes, getragen von BMDV (ehem. BMVI). Kurztext Wenn die Lärmbelästigung durch Eisenbahnschienen des Bundes für Sie als Anwohnerin und Anwohner besonders hoch ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Maßnahmen zur Lärmsanierung erhalten. Volltext Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes, um die Lärmbelastung für Sie als Anwohnerin und Anwohner zu verringern. Förderfähig sind Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz an Bahnanlagen, Maßnahmen zum passiven Lärmschutz an baulichen Anlagen sowie in besonders begründeten Fällen Maßnahmen zur innovativen Lärm- und Erschütterungsminderung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Planungs- und Verwaltungskosten werden pauschal mit einem Zuschuss von 18 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. Bei passiven Lärmschutzmaßnahmen wird zwischen Erstempfängern und Letztempfängern der Förderung unterschieden:Erstempfänger sind Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes. Letztempfängerinnen und Letztempfänger sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte baulicher Anlagen, an denen Maßnahmen zur Lärmsanierung durchgeführt wurden. Als Letztempfängerin oder Letztempfänger beantragen Sie vor dem Beginn einer passiven Lärmsanierungsmaßnahme die Weiterleitung der Fördergelder beim Erstempfänger. Auf Antrag erstattet der Erstempfänger, also das Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes, die zuwendungsfähigen Kosten. Als Erstempfänger stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Durchführung der Lärmschutzmaßnahmen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

FÖRDERGEBER
BMDV (ehem. BMVI)
EBENE
Bund
FÖRDERART
Zuschuss
DATENSTAND
2026-06-10
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn die Lärmbelästigung durch Eisenbahnschienen des Bundes für Sie als Anwohnerin und Anwohner besonders hoch ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Maßnahmen zur Lärmsanierung erhalten. Volltext Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes, um die Lärmbelastung für Sie als Anwohnerin und Anwohner zu verringern. Förderfähig sind Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz an Bahnanlagen, Maßnahmen zum passiven Lärmschutz an baulichen Anlagen sowie in besonders begründeten Fällen Maßnahmen zur innovativen Lärm- und Erschütterungsminderung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Planungs- und Verwaltungskosten werden pauschal mit einem Zuschuss von 18 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. Bei passiven Lärmschutzmaßnahmen wird zwischen Erstempfängern und Letztempfängern der Förderung unterschieden:Erstempfänger sind Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes. Letztempfängerinnen und Letztempfänger sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte baulicher Anlagen, an denen Maßnahmen zur Lärmsanierung durchgeführt wurden. Als Letztempfängerin oder Letztempfänger beantragen Sie vor dem Beginn einer passiven Lärmsanierungsmaßnahme die Weiterleitung der Fördergelder beim Erstempfänger. Auf Antrag erstattet der Erstempfänger, also das Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes, die zuwendungsfähigen Kosten. Als Erstempfänger stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Durchführung der Lärmschutzmaßnahmen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).“
„Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
Dok. ZP-2026-0929

03 Wer antragsberechtigt ist

„Antragsberechtigt sind Erstempfänger der Förderung, also Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes.“
„Erstattungsberechtigt sind außerdem Letztempfängerinnen und Letztempfänger, also Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte baulicher Anlagen, an denen Maßnahmen zur Lärmsanierung durchgeführt werden.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/laermsanierung-an-bestehenden-schienenwegen.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

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Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

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