Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen
01 Auf einen Blick
Ein Förderprogramm des Bundes, getragen von BMEL. Wenn Sie zur Bewältigung von Schadereignissen durch Naturkatastrophen finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfen erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie zur Bewältigung von Schadereignissen durch Naturkatastrophen finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfen erhalten.“
„Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewährt Finanzhilfen zur Bewältigung von regionalen als auch von nationalen Schadereignissen. Diese können unmittelbar durch Naturkatastrophen oder Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse verursacht worden sein.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Imkerei und Wanderschäferei oder die Forstwirtschaft umfasst.“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMEL/schaeden-land-forstwirtschaft-naturkatastrophen.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.