Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Bundes, getragen von BMEL. Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung Ihre vorhandenen Ställe zu tierwohlgerechten Ställen umbauen oder neue tierwohlgerechte Ställe errichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung Ihre vorhandenen Ställe zu tierwohlgerechten Ställen umbauen oder neue tierwohlgerechte Ställe errichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Investitionen von Betrieben in der Schweinehaltung zum Stallumbau, die die Haltungsbedingungen der Tiere verbessern und dabei sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio erfüllen.“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
„Anträge können bis spätestens 31.08.2026 gestellt werden.“
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMEL/umbau-tierhaltung-investive-vorhaben.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.