ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0728
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · BMEL · BUND · ZUSCHUSS

Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten

01 Auf einen Blick

Ein Zuschussprogramm des Bundes, getragen von BMEL. Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung Ihre Tiere in tierwohlgerechten Ställen halten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

FÖRDERGEBER
BMEL
EBENE
Bund
FÖRDERART
Zuschuss
BRANCHE
Land- & Forstwirtschaft
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Letzter erfasster Stichtag: 31.12.2025 — liegt zurück.
PROGRAMM AUSGELAUFEN

Letzter belegter Stichtag 31.12.2025; Fortführung des Programms nicht geprüft Stand der Prüfung: 19.08.2026. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; ob und wann eine Antragstellung wieder möglich ist, klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

FRIST LIEGT ZURÜCK

Der im Bestand erfasste Stichtag 31.12.2025 ist verstrichen (Stand 18.08.2026). Ob ein neuer Aufruf folgt, ist im Bestand nicht erfasst — maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers. Ob und wann eine Antragstellung wieder möglich ist, klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung Ihre Tiere in tierwohlgerechten Ställen halten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Betriebe in der Schweinehaltung, die die Lebensqualität von Schweinen verbessern und dabei sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio erfüllen.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0728

03 Wer antragsberechtigt ist

Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.

04 Der Weg zum Antrag

„Sie können Ihren Antrag bis spätestens 31.12.2025 stellen.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Antragsweg“ · abgerufen 2026-08-18

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMEL/umbau-tierhaltung-laufende-mehrkosten.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

NÄCHSTER SCHRITT
Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichSeite 2 von 2