Förderung im Rahmen des ESF Plus-Programm s 'JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit'
01 Auf einen Blick
Ein Förderprogramm des Bundes, getragen von BMFSFJ. Kurztext „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ ist ein Modellprogramm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit dem Programm werden Kommunen dabei unterstützt, lokale Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Volltext Das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ unterstützt Sie als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dabei, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Ziel des Programms ist es, Jugendliche und junge Erwachsene zu einer eigenständigen Lebensweise zu befähigen und sie bei der Unterbringung in stabilen Wohnverhältnissen zu unterstützen. Zielgruppe des Programms sind junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren (mit oder ohne Migrationshintergrund), die noch nicht in der Lage sind, ihr Leben eigenständig zu führen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Hierzu zählen Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen der Kinder und Jugendhilfe erhalten und nach Beendigung dieser Hilfen (aller Voraussicht nach) weitere sozialpädagogische Unterstützung benötigen (insbesondere Care Leaver); sozialpädagogische Unterstützung benötigen, aber keine Leistungen der Kinder und Jugendhilfe erhalten (insbesondere sogenannte Entkoppelte, also junge Menschen, die aus allen institutionellen Kontexten herausgefallen sind). Ihre Aufgabe als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist es, die Umsetzung des Programms vor Ort zu planen, zu steuern und zu koordinieren und dabei eng mit den örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe, kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren lokalen Kooperationspartnern zusammen zu arbeiten. Um vor Ort bedarfsgerechte Projekte für die jeweilige Zielgruppe/die jeweiligen Zielgruppen zu konzipieren und umzusetzen, stehen Ihnen vier methodische Bausteine zur Verfügung:Aufsuchende Jugendsozialarbeit (zum Beispiel Streetwork oder mobile Beratung) Niedrigschwellige Beratung/Clearing (zum Beispiel Anlaufstellen mit Lotsenfunktion, in denen junge Menschen eine Erstberatung erhalten) Case Management (intensive sozialpädagogische Einzelfallarbeit) Erprobung neuer Wohnformen inklusive sozialpädagogischer Begleitung (Schaffung/Erprobung verschiedener in der jeweiligen Kommune noch nicht vorhandener Wohnformen für junge Menschen, zum Beispiel Housing First) Die im Rahmen Ihres Vorhabens konzipierten Projekte können entweder durch Sie selbst oder durch örtliche Träger der freien Jugendhilfe (Teilvorhabenpartner bzw. Weiterleitungsempfänger) umgesetzt werden. Im Falle einer Umsetzung durch Träger der freien Jugendhilfe begleitet die von Ihnen eingerichtete kommunale Koordinierungsstelle die Projektumsetzung, führt gemeinsam mit dem Teilvorhabenpartner/den Teilvorhabenpartnern regelmäßig eine Erfolgskontrolle durch und ist für die ordnungsgemäße Durchführung des gesamten Vorhabens verantwortlich. Die kommunale Koordinierungsstelle arbeitet sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene eng mit weiteren lokalen Kooperationspartnern zusammen, um die Zielgruppe/Zielgruppen möglichst kohärent zu fördern. Für die Umsetzung Ihres Vorhabens werden Ihnen Mittel aus dem ESF Plus in Form einer Anteilsfinanzierung (Projektförderung) zur Verfügung gestellt. Sie erhalten dazu für maximal sechs Jahre und fünf Monate (im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.12.2028) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Personal- und Restkosten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Region, in der Sie Ihre Maßnahme/Maßnahmen durchführen. Hierbei gelten folgende Fördersätze:40 % für das Zielgebiet „Stärker entwickelte Regionen“ (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier), 60 % für das Zielgebiet „Übergangsregionen“ (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne das Land Berlin und die Region Leipzig). Pro Antragstellerin/Antragsteller beträgt die Förderung:im Jahr 2022: bis zu 83.333,33 EUR im Jahr 2023: bis zu 200.000 EUR im Jahr 2024: bis zu 250.000 EUR in den Jahren 2025 bis 2028: jeweils bis zu 300.000 EUR Leiten Sie die Förderung teilweise an Dritte (Teilvorhabenpartner bzw. Weiterleitungsempfänger) weiter, sind Sie als Vorhabenträger (Zuwendungsempfänger) für die zweckentsprechende Verwendung der weitergeleiteten Mittel durch den/die Teilvorhabenpartner (Weiterleitungsempfänger) verantwortlich. Ihren Eigenanteil (kommunale Kofinanzierung) erbringen Sie grundsätzlich in Form von Geldleistungen. Er kann aber auch durch Ausgaben für Ihr Personal bzw. Personal des Teilvorhabenpartners erbracht werden, welches für die Mitarbeit im Projekt freigestellt ist (Personalgestellung). Geldleistungen sind grundsätzlich durch eigene öffentliche Mittel (Eigenmittel) oder durch Drittmittel zu erbringen.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ ist ein Modellprogramm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit dem Programm werden Kommunen dabei unterstützt, lokale Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Volltext Das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ unterstützt Sie als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dabei, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Ziel des Programms ist es, Jugendliche und junge Erwachsene zu einer eigenständigen Lebensweise zu befähigen und sie bei der Unterbringung in stabilen Wohnverhältnissen zu unterstützen. Zielgruppe des Programms sind junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren (mit oder ohne Migrationshintergrund), die noch nicht in der Lage sind, ihr Leben eigenständig zu führen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Hierzu zählen Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen der Kinder und Jugendhilfe erhalten und nach Beendigung dieser Hilfen (aller Voraussicht nach) weitere sozialpädagogische Unterstützung benötigen (insbesondere Care Leaver); sozialpädagogische Unterstützung benötigen, aber keine Leistungen der Kinder und Jugendhilfe erhalten (insbesondere sogenannte Entkoppelte, also junge Menschen, die aus allen institutionellen Kontexten herausgefallen sind). Ihre Aufgabe als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist es, die Umsetzung des Programms vor Ort zu planen, zu steuern und zu koordinieren und dabei eng mit den örtlichen Trägern der freien Jugendhilfe, kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Jobcentern, Agenturen für Arbeit und weiteren lokalen Kooperationspartnern zusammen zu arbeiten. Um vor Ort bedarfsgerechte Projekte für die jeweilige Zielgruppe/die jeweiligen Zielgruppen zu konzipieren und umzusetzen, stehen Ihnen vier methodische Bausteine zur Verfügung:Aufsuchende Jugendsozialarbeit (zum Beispiel Streetwork oder mobile Beratung) Niedrigschwellige Beratung/Clearing (zum Beispiel Anlaufstellen mit Lotsenfunktion, in denen junge Menschen eine Erstberatung erhalten) Case Management (intensive sozialpädagogische Einzelfallarbeit) Erprobung neuer Wohnformen inklusive sozialpädagogischer Begleitung (Schaffung/Erprobung verschiedener in der jeweiligen Kommune noch nicht vorhandener Wohnformen für junge Menschen, zum Beispiel Housing First) Die im Rahmen Ihres Vorhabens konzipierten Projekte können entweder durch Sie selbst oder durch örtliche Träger der freien Jugendhilfe (Teilvorhabenpartner bzw. Weiterleitungsempfänger) umgesetzt werden. Im Falle einer Umsetzung durch Träger der freien Jugendhilfe begleitet die von Ihnen eingerichtete kommunale Koordinierungsstelle die Projektumsetzung, führt gemeinsam mit dem Teilvorhabenpartner/den Teilvorhabenpartnern regelmäßig eine Erfolgskontrolle durch und ist für die ordnungsgemäße Durchführung des gesamten Vorhabens verantwortlich. Die kommunale Koordinierungsstelle arbeitet sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene eng mit weiteren lokalen Kooperationspartnern zusammen, um die Zielgruppe/Zielgruppen möglichst kohärent zu fördern. Für die Umsetzung Ihres Vorhabens werden Ihnen Mittel aus dem ESF Plus in Form einer Anteilsfinanzierung (Projektförderung) zur Verfügung gestellt. Sie erhalten dazu für maximal sechs Jahre und fünf Monate (im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.12.2028) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Personal- und Restkosten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Region, in der Sie Ihre Maßnahme/Maßnahmen durchführen. Hierbei gelten folgende Fördersätze:40 % für das Zielgebiet „Stärker entwickelte Regionen“ (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier), 60 % für das Zielgebiet „Übergangsregionen“ (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne das Land Berlin und die Region Leipzig). Pro Antragstellerin/Antragsteller beträgt die Förderung:im Jahr 2022: bis zu 83.333,33 EUR im Jahr 2023: bis zu 200.000 EUR im Jahr 2024: bis zu 250.000 EUR in den Jahren 2025 bis 2028: jeweils bis zu 300.000 EUR Leiten Sie die Förderung teilweise an Dritte (Teilvorhabenpartner bzw. Weiterleitungsempfänger) weiter, sind Sie als Vorhabenträger (Zuwendungsempfänger) für die zweckentsprechende Verwendung der weitergeleiteten Mittel durch den/die Teilvorhabenpartner (Weiterleitungsempfänger) verantwortlich. Ihren Eigenanteil (kommunale Kofinanzierung) erbringen Sie grundsätzlich in Form von Geldleistungen. Er kann aber auch durch Ausgaben für Ihr Personal bzw. Personal des Teilvorhabenpartners erbracht werden, welches für die Mitarbeit im Projekt freigestellt ist (Personalgestellung). Geldleistungen sind grundsätzlich durch eigene öffentliche Mittel (Eigenmittel) oder durch Drittmittel zu erbringen.“
„Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
„Wenn Sie sich für das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ bewerben möchten, müssen Sie an einem Auswahlverfahren teilnehmen. Im Rahmen des Auswahlverfahrens reichen Sie bitte zunächst eine Interessenbekundung ein (Interessenbekundungsverfahren). Nach erfolgreicher Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren können Sie einen Antrag stellen (Antragsverfahren). Sowohl das Interessenbekundungs- als auch das Auswahlverfahren wird grundsätzlich elektronisch über das Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) abgewickelt.“
„Teilnahmeberechtigt für das Interessenbekundungs- und das Antragsverfahren sind ausschließlich örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.“
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMFSFJ/jugend-staerken-bruecken-in-die-eigenstaendigkeit.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.