Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive und Gamification -basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im …
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Bundes, getragen von BMFTR (ehem. BMBF). Wenn Sie zu Anwendungen und interaktiven Technologien zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Letzter belegter Stichtag 07.05.2024; Fortführung des Programms nicht geprüft Stand der Prüfung: 19.08.2026. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; ob und wann eine Antragstellung wieder möglich ist, klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
Der im Bestand erfasste Stichtag 07.05.2024 ist verstrichen (Stand 18.08.2026). Ob ein neuer Aufruf folgt, ist im Bestand nicht erfasst — maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers. Ob und wann eine Antragstellung wieder möglich ist, klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie zu Anwendungen und interaktiven Technologien zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Projekte, die mittels interaktiver Technologien zur Unterstützung psychotherapeutischer Maßnahmen für Kinder sowie zur Vermittlung entsprechender, im Alltag anwendbarer Fähigkeiten und Fertigkeiten beitragen.“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
„Projektskizzen konnten bis spätestens 07.05.2024 eingereicht werden.“
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/interakt-gamification-techno-psychisch-gesund-kind.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.