ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0931
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · BMFTR (EHEM. BMBF) · BUND · ZUSCHUSS

Unterstützung der Benennungs- und Qualifizierungsprozesse von Mitgliedern in Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen

01 Auf einen Blick

Ein Zuschussprogramm des Bundes, getragen von BMFTR (ehem. BMBF). Kurztext Wenn Sie das Prüferehrenamt unterstützen und die fachliche und methodische Qualifizierung der Prüfenden verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre Vorhaben für das Prüferehrenamt und die fachliche und methodische Qualifizierung der Prüfenden im Bereich des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung. Dies bezieht sich insbesondere auf Maßnahmen zur Organisation und Durchführung der Abschluss- beziehungsweise Gesellen-, Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen. Gefördert werden Vorhaben in den folgenden Maßnahmenkategorien, die insbesondere Maßnahmen für Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Prüfungs- oder Berufsbildungsausschüssen umsetzen:Gewinnungsmaßnahmen, Qualifizierungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit und Wertschätzung des ehrenamtlichen Prüfungspersonals. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Sie erhalten für Qualifizierungsmaßnahmen Festbeträge pro Teilnehmender und Teilnehmendem. Die Höhe richtet sich nach der Art und Dauer der Maßnahme. Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. des jeweiligen Vorjahres bei dem BMBF ein. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

FÖRDERGEBER
BMFTR (ehem. BMBF)
EBENE
Bund
FÖRDERART
Zuschuss
BRANCHE
Bildung
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn Sie das Prüferehrenamt unterstützen und die fachliche und methodische Qualifizierung der Prüfenden verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre Vorhaben für das Prüferehrenamt und die fachliche und methodische Qualifizierung der Prüfenden im Bereich des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung. Dies bezieht sich insbesondere auf Maßnahmen zur Organisation und Durchführung der Abschluss- beziehungsweise Gesellen-, Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen. Gefördert werden Vorhaben in den folgenden Maßnahmenkategorien, die insbesondere Maßnahmen für Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Prüfungs- oder Berufsbildungsausschüssen umsetzen:Gewinnungsmaßnahmen, Qualifizierungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit und Wertschätzung des ehrenamtlichen Prüfungspersonals. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Sie erhalten für Qualifizierungsmaßnahmen Festbeträge pro Teilnehmender und Teilnehmendem. Die Höhe richtet sich nach der Art und Dauer der Maßnahme. Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. des jeweiligen Vorjahres bei dem BMBF ein. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.“
„Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
Dok. ZP-2026-0931

03 Wer antragsberechtigt ist

„Arbeitnehmervereinigungen in Deutschland sowie“
„Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung, die Maßnahmen in Prüfungs- oder Berufsbildungsausschüssen durchführen.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/qualiprozesse-pruefung-berufsbildungsausschuesse.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

NÄCHSTER SCHRITT
Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichSeite 2 von 2