Förderung für ein wissenschaftliches Begleitvorhaben zur Erkennung, Abwehr und Bewältigung hybrider Bedrohungen
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Bundes, getragen von BMFTR (ehem. BMBF). Sie möchten Forschungsprojekte zu hybriden Bedrohungen vernetzen und deren Ergebnisse sichtbar machen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert ein wissenschaftliches Begleitvorhaben zur Koordination über 4 Jahre als Zuschuss.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Sie möchten Forschungsprojekte zu hybriden Bedrohungen vernetzen und deren Ergebnisse sichtbar machen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert ein wissenschaftliches Begleitvorhaben zur Koordination über 4 Jahre als Zuschuss.“
„Sie arbeiten in einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder einer Behörde? Dann können Sie eine Förderung erhalten. Das Programm unterstützt Sie bei einem wissenschaftlichen Begleitvorhaben zur Erkennung und Abwehr hybrider Bedrohungen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihr Vorhaben. Ziel ist es, die Ergebnisse von Forschungsprojekten zusammenzuführen, zu vernetzen und an Politik, Wirtschaft sowie Gesellschaft zu kommunizieren. Sie entwickeln dafür eine Kommunikationsstrategie, richten partizipative Formate aus und etablieren ein Wissensmanagement. Sie können das Begleitvorhaben ausdrücklich als Einzelvorhaben durchführen.“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
„Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen.“
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/wissenschaftl-begleitvorhaben-hybride-bedrohung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.