ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0932
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · BMUKN (EHEM. BMU/BMUV) · BUND · ZUSCHUSS

Internationale Wattenmeerforschung: Komplexe Belastungen des Wattenmeeres verstehen und Handlungsoptionen entwickeln

01 Auf einen Blick

Ein Zuschussprogramm des Bundes, getragen von BMUKN (ehem. BMU/BMUV). Kurztext Wenn Sie im Verbund mit niederländischen Partnerinnen und Partnern Themen zu den ökologischen Krisen und den Auswirkungen auf das Ökosystem Wattenmeer aufgreifen und bearbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Die Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF) und für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützen Projekte, die das Wissen über die Auswirkungen der ökologischen Krisen auf das Ökosystem Wattenmeer, den Erhalt und die sozioökonomische Entwicklung der Gemeinschaften vergrößern. Die internationale Ausschreibung wird vom NWO – Niederländischen Forschungsrat durchgeführt. Gefördert werden internationale Verbundvorhaben, die konkrete Konzepte und Handlungsoptionen für den nachhaltigen Schutz und ein effektives Management des Wattenmeeres entwickeln. Es sind 2 Phasen für die Förderung vorgesehen:Phase 1 – Wissenschaftliche Themenschwerpunkte: Beschreibung und Bewertung von gegenwärtigen und zukünftigen ökologischen Veränderungen, die sich aus einzelnen oder kombinierten (kumulativen) Belastungen durch die dreifache ökologische Krise (Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt, Verschmutzung) und anderen menschlichen Einflüssen und lokalen Aktivitäten ergeben, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen menschlicher Einflüsse auf die Ökosystemfunktionen und die spezifischen Ökosystemleistungen, Lösungen für ein nachhaltiges Management des Wattenmeeres inklusive Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Ökosystems sowie der davon abhängigen lokalen Gesellschaften, Phase 2 – Kooperation und Transfer: Die ausgewählten wissenschaftlichen Verbundprojekte erarbeiten eine Skizze für das zusätzliche Koordinierungs- und Transferprojekt, das die Transferaktivitäten des internationalen Programms verbessert, die Zusammenarbeit der Forschungsprojekte unterstützt und gemeinsame Aktivitäten bündelt: Koordinierung programmübergreifender Aktivitäten, Identifizierung von Synergien zwischen den Projekten, Ergebnissynthese aus den Forschungsprojekten, Sicherstellung der programmweiten wissenschaftlichen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, themenübergreifende, interdisziplinäre Vernetzung und Transfer der Forschung in die Praxis, Unterstützung des Dialogs mit Stakeholdern und Anwendern, Unterstützung und Begleitung des Transfers der Ergebnisse in Politik und Gesellschaft. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Der Zuschuss beträgt pro Verbund für Phase 1 zwischen EUR 1,8 Millionen und EUR 2,8 Millionen, maximal EUR 1 Million je deutscher Partnerin und deutschem Partner, Der Zuschuss beträgt für Phase 2 maximal EUR 500.000 auf deutscher Seite. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Die Projektskizzen sind von dem Gesamtkoordinator des Verbundes bei dem gemeinsamen Call-Sekretariat beim NWO – Niederländischen Forschungsrat einzureichen. Deutschen Antragstellenden wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) Kontakt aufzunehmen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

FÖRDERGEBER
BMUKN (ehem. BMU/BMUV)
EBENE
Bund
FÖRDERART
Zuschuss
DATENSTAND
2026-06-10
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn Sie im Verbund mit niederländischen Partnerinnen und Partnern Themen zu den ökologischen Krisen und den Auswirkungen auf das Ökosystem Wattenmeer aufgreifen und bearbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Die Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF) und für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützen Projekte, die das Wissen über die Auswirkungen der ökologischen Krisen auf das Ökosystem Wattenmeer, den Erhalt und die sozioökonomische Entwicklung der Gemeinschaften vergrößern. Die internationale Ausschreibung wird vom NWO – Niederländischen Forschungsrat durchgeführt. Gefördert werden internationale Verbundvorhaben, die konkrete Konzepte und Handlungsoptionen für den nachhaltigen Schutz und ein effektives Management des Wattenmeeres entwickeln. Es sind 2 Phasen für die Förderung vorgesehen:Phase 1 – Wissenschaftliche Themenschwerpunkte: Beschreibung und Bewertung von gegenwärtigen und zukünftigen ökologischen Veränderungen, die sich aus einzelnen oder kombinierten (kumulativen) Belastungen durch die dreifache ökologische Krise (Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt, Verschmutzung) und anderen menschlichen Einflüssen und lokalen Aktivitäten ergeben, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen menschlicher Einflüsse auf die Ökosystemfunktionen und die spezifischen Ökosystemleistungen, Lösungen für ein nachhaltiges Management des Wattenmeeres inklusive Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Ökosystems sowie der davon abhängigen lokalen Gesellschaften, Phase 2 – Kooperation und Transfer: Die ausgewählten wissenschaftlichen Verbundprojekte erarbeiten eine Skizze für das zusätzliche Koordinierungs- und Transferprojekt, das die Transferaktivitäten des internationalen Programms verbessert, die Zusammenarbeit der Forschungsprojekte unterstützt und gemeinsame Aktivitäten bündelt: Koordinierung programmübergreifender Aktivitäten, Identifizierung von Synergien zwischen den Projekten, Ergebnissynthese aus den Forschungsprojekten, Sicherstellung der programmweiten wissenschaftlichen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, themenübergreifende, interdisziplinäre Vernetzung und Transfer der Forschung in die Praxis, Unterstützung des Dialogs mit Stakeholdern und Anwendern, Unterstützung und Begleitung des Transfers der Ergebnisse in Politik und Gesellschaft. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Der Zuschuss beträgt pro Verbund für Phase 1 zwischen EUR 1,8 Millionen und EUR 2,8 Millionen, maximal EUR 1 Million je deutscher Partnerin und deutschem Partner, Der Zuschuss beträgt für Phase 2 maximal EUR 500.000 auf deutscher Seite. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Die Projektskizzen sind von dem Gesamtkoordinator des Verbundes bei dem gemeinsamen Call-Sekretariat beim NWO – Niederländischen Forschungsrat einzureichen. Deutschen Antragstellenden wird empfohlen, vor Einreichung der Unterlagen mit dem beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) Kontakt aufzunehmen. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.“
„Forschung & Innovation (themenspezifisch)“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0932

03 Wer antragsberechtigt ist

Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.

04 Der Weg zum Antrag

„Bitte beachten Sie die folgenden Einreichungsfristen:“
„Phase 1: bis spätestens 6.7.2023, 14:00 Uhr MESZ,“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Antragsweg“ · abgerufen 2026-08-18

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMU/internationale-wattenmeerforschung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

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Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

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