Beihilfen für indirekte CO2 -Kosten
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Bundes, getragen von BMWE (ehem. BMWi). Wenn Sie ein Produktionsunternehmen eines beihilfefähigen Wirtschaftssektors oder eines Teilsektors im Bereich des europäischen Emissionshandels sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für indirekte CO2-Kosten bekommen.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie ein Produktionsunternehmen eines beihilfefähigen Wirtschaftssektors oder eines Teilsektors im Bereich des europäischen Emissionshandels sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für indirekte CO2-Kosten bekommen.“
„Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen mit stromintensiven Produktionsprozessen durch Beihilfen für indirekte CO2-Kosten.“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
„Die Antragstellung ist erstmals für das Abrechnungsjahr 2023 möglich.“
„Die Antragsfrist wird von der Bewilligungsbehörde auf ihrer Internetseite bekannt gegeben. Sie endet frühestens am 31. Mai und spätestens am 30. September des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahres.“
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/behilfen-fuer-indirekte-co2-kosten.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.