Förderung im Rahmen des Markterschließungsprogrammes für KMU
01 Auf einen Blick
Ein Förderprogramm des Bundes, getragen von BMWE (ehem. BMWi). Als KMU, Selbstständiger oder Freiberufler oder wirtschaftsnaher Dienstleister können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei der Erschließung neuer Auslandsmärkte durch Informationsveranstaltungen, Markterkundungsreisen und Geschäftsanbahnungen im Rahmen des Markterschließungsprogrammes (MEP) gefördert werden. Das Programm richtet sich insbesondere an Unternehmen, die international wachsen möchten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Als KMU, Selbstständiger oder Freiberufler oder wirtschaftsnaher Dienstleister können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei der Erschließung neuer Auslandsmärkte durch Informationsveranstaltungen, Markterkundungsreisen und Geschäftsanbahnungen im Rahmen des Markterschließungsprogrammes (MEP) gefördert werden. Das Programm richtet sich insbesondere an Unternehmen, die international wachsen möchten.“
„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige und Freie Berufe der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Dienstleister bei ihrem außenwirtschaftlichen Engagement zur Erschließung neuer Absatzmärkte.“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
„Das Markterschließungsprogramm für KMU wird von der Geschäftsstelle Markterschließung in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut.“
„Die Geschäftsstelle Markterschließung ist zuständig für die inhaltliche Aufstellung und fachliche Durchführung des jährlich aufgestellten Markterschließungsprogramms für KMU sowie für die Qualitätssicherung. Sie unterstützt unter anderem die beauftragten Projektträger fachlich bei der konzeptionellen, inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Einzelmaßnahmen und der Einbindung von deutschen und lokalen Stellen und Fachexperten. Die Geschäftsstelle vermarktet gleichzeitig das Förderprogramm und unterstützt die Projektträger bei ihrer Vermarktung der übernommenen Einzelmaßnahmen.“
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/bmwk-markterschliessungsprogramm.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.