ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0379
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · BMWE (EHEM. BMWI) · BUND

Förderung für Konsortien für CO2 -arme Produktionsverfahren in der Industrie durch CO2 -Differenzverträge

01 Auf einen Blick

Ein Förderprogramm des Bundes, getragen von BMWE (ehem. BMWi). Wenn Sie als Konsortium in emissionsarme Verfahren investieren, können Sie einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag abschließen. Dieser gleicht Ihre Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Methoden aus.

FÖRDERGEBER
BMWE (ehem. BMWi)
EBENE
Bund
FÖRDERART
nicht erfasst
DATENSTAND
2026-06-10
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Letzter erfasster Stichtag: 01.12.2025 — liegt zurück.
PROGRAMM AUSGELAUFEN

Letzter belegter Stichtag 01.12.2025; Fortführung des Programms nicht geprüft Stand der Prüfung: 19.08.2026. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; ob und wann eine Antragstellung wieder möglich ist, klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

FRIST LIEGT ZURÜCK

Der im Bestand erfasste Stichtag 01.12.2025 ist verstrichen (Stand 18.08.2026). Ob ein neuer Aufruf folgt, ist im Bestand nicht erfasst — maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers. Ob und wann eine Antragstellung wieder möglich ist, klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Wenn Sie als Konsortium in emissionsarme Verfahren investieren, können Sie einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag abschließen. Dieser gleicht Ihre Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Methoden aus.“
„Sie wollen als Konsortium von Unternehmen Ihre Produktion klimafreundlich umbauen. Das kostet oft viel Geld. Sie können deshalb einen Kohlendioxid (CO2)-Differenzvertrag mit dem Bund abschließen. Der englische Begriff dafür lautet Carbon Contract for Difference (CCfD). Der Vertrag gleicht Ihre Mehrkosten für Bau und Betrieb der Anlage aus.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0379

03 Wer antragsberechtigt ist

Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.

04 Der Weg zum Antrag

„Eine Teilnahme am Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 war bis zum 01.12.2025 möglich. Eine Teilnahme an diesem Vorverfahren ist Voraussetzung dafür, dass Unternehmen im nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben können.“
„Das Gebotsverfahren 2026 der  CO2 -Differenzverträge startete am 05.05.2026.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Antragsweg“ · abgerufen 2026-08-18

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/co2-arme-produktionsverfahren.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

NÄCHSTER SCHRITT
Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichSeite 2 von 2