Förderung für Markteinführungskosten für Innovationsnetzwerke aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Bundes, getragen von BMWE (ehem. BMWi). Haben Sie ein bewilligtes Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem ZIM-Innovationsnetzwerk? Für die Markteinführung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 EUR für externe Leistungen wie Beratung, Messen und Design erhalten.
Antragsstopp seit 07.07.2026, ausgenommen Anträge mit internationalen Partnern Stand der Prüfung: 17.08.2026. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; ob und wann eine Antragstellung wieder möglich ist, klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Haben Sie ein bewilligtes Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem ZIM-Innovationsnetzwerk? Für die Markteinführung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 EUR für externe Leistungen wie Beratung, Messen und Design erhalten.“
„Haben Sie für Ihr Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem Innovationsnetzwerk geplant, welches im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bewilligt wurde? Für die wirtschaftliche Verwertung Ihrer Ergebnisse können Sie einen Zuschuss beantragen.“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
„Wenn Sie die Förderung für Markteinführungskosten für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (FuE) in einem Innovationsnetzwerk im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen möchten, gehen Sie in der Regel wie folgt vor:“
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/markteinfuehrung-innovationsnetzwerke.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.