Bürgschaft ohne Bank (BoB)
01 Auf einen Blick
Ein Bürgschaftprogramm des Landes Brandenburg, getragen von Brandenburg. Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.“
„Die Bürgschaftsbank Brandenburg unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage und die qualifizierte Prüfung des Vorhabens können Sie Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessern.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.“
„Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU-Definition der EU .“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/buergschaft-ohne-bank.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.