Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Brandenburg, getragen von Brandenburg. Wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in einem benachteiligten Gebiet bewirtschaften und Ihnen durch die natürlichen ungünstigen Standortbedingungen Einkommensverluste und zusätzliche Kosten entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in einem benachteiligten Gebiet bewirtschaften und Ihnen durch die natürlichen ungünstigen Standortbedingungen Einkommensverluste und zusätzliche Kosten entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Brandenburg unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Betrieb, wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten dauerhaft nutzen.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen, die den Betrieb selbst bewirtschaften.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/foerderung-landwirtschaft-benachteiligte-gebiete.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.