Sensibilisierung von Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen für frühzeitige Unternehmensnachfolgeregelungen …
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Brandenburg, getragen von Brandenburg. Wenn Sie als Kammer oder berufsständische Vereinigung kleine oder mittlere Unternehmen für das Themenfeld Unternehmensnachfolge sensibilisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie als Kammer oder berufsständische Vereinigung kleine oder mittlere Unternehmen für das Themenfeld Unternehmensnachfolge sensibilisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Brandenburg fördert Ihre Sensibilisierungsmaßnahmen zur frühzeitigen Vorbereitung der Unternehmensnachfolge in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie die berufsständischen Vereinigungen im Land Brandenburg.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Brandenburg/sensibilisierung-inhabern-unternehmensnachfolge.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.