ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0935
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · BREMEN · LAND · DARLEHEN

ERP -Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP-BFKH KMU)

01 Auf einen Blick

Ein Darlehenprogramm des Landes Bremen, getragen von Bremen. Kurztext Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu EUR 5 Millionen erhalten. Volltext Die Bremer Aufbau-Bank unterstützt Sie als junges oder etabliertes Unternehmen bei der mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen im Land Bremen. Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Baumaßnahmen, Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes. Sie erhalten die Förderung als Darlehen mit Haftungsfreistellung. Für Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) ist eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent möglich. Das bedeutet, die Bremer Aufbau-Bank vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung. Das Kreditausfallrisiko übernimmt mit 50 Prozent die Bremer Aufbau-Bank und die restlichen 50 Prozent trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer haften Sie zu 100 Prozent für die Rückzahlung. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Vorhaben bis zu EUR 5 Millionen mit einer Haftungsfreistellung von 50 Prozent. Das Gesamtrisiko aus der Haftungsfreistellung ist damit auf EUR 2,5 Millionen pro Vorhaben begrenzt. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen bei Ihrer Hausbank. Der Förderantrag wird von dort an die Bremer Aufbau-Bank weitergeleitet. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare.

FÖRDERGEBER
Bremen
EBENE
Land
FÖRDERART
Darlehen
DATENSTAND
2026-06-10
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu EUR 5 Millionen erhalten. Volltext Die Bremer Aufbau-Bank unterstützt Sie als junges oder etabliertes Unternehmen bei der mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen im Land Bremen. Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Baumaßnahmen, Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes. Sie erhalten die Förderung als Darlehen mit Haftungsfreistellung. Für Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) ist eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent möglich. Das bedeutet, die Bremer Aufbau-Bank vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung. Das Kreditausfallrisiko übernimmt mit 50 Prozent die Bremer Aufbau-Bank und die restlichen 50 Prozent trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer haften Sie zu 100 Prozent für die Rückzahlung. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Vorhaben bis zu EUR 5 Millionen mit einer Haftungsfreistellung von 50 Prozent. Das Gesamtrisiko aus der Haftungsfreistellung ist damit auf EUR 2,5 Millionen pro Vorhaben begrenzt. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen bei Ihrer Hausbank. Der Förderantrag wird von dort an die Bremer Aufbau-Bank weitergeleitet. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare.“
„Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung & -festigung“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0935

03 Wer antragsberechtigt ist

„kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU“
„junge Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt bestehen oder über mindestens 2 aussagekräftige Jahresabschlüsse verfügen.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/erp-bremer-foerderkredit-haftung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

NÄCHSTER SCHRITT
Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

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