ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0936
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · BREMEN · LAND · DARLEHEN

Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)

01 Auf einen Blick

Ein Darlehenprogramm des Landes Bremen, getragen von Bremen. Kurztext Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Ihr Forschungsverbund innovative Projekte, Produkte oder Dienstleistungen plant und dafür in Forschungen, Studien, Beratungen oder Ähnliches investieren möchte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen. Volltext Das Land Bremen unterstützt Sie mit einem Darlehen, wenn Sie mit Ihrem kleinen oder mittleren Unternehmen innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln möchten. Sie erhalten die Förderung für FuE-Projekte, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft allein oder in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen durchführen, Prozess- und Organisationsinnovationen, Durchführbarkeitsstudien, Innovationscluster, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen, Abordnung von hoch qualifiziertem Personal. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt normalerweise bis zu EUR 200.000, maximal bis zu EUR 500.000. In begründeten Einzelfällen können Sie einen Zuschuss erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei einzelbetrieblichen FuE-Projekten bis zu EUR 100.000, bei FuE-Verbundprojekten bis zu EUR 200.000 und für Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, die an einem FuE-Verbundprojekt beteiligt sind, bis zu EUR 100.000. Eine anteilige Kombination von Darlehen und Zuschüssen ist möglich. Der Umfang der Förderung hängt von der Art des Vorhabens und vom Antragsteller ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder an die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

FÖRDERGEBER
Bremen
EBENE
Land
FÖRDERART
Darlehen
DATENSTAND
2026-06-10
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Ihr Forschungsverbund innovative Projekte, Produkte oder Dienstleistungen plant und dafür in Forschungen, Studien, Beratungen oder Ähnliches investieren möchte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen. Volltext Das Land Bremen unterstützt Sie mit einem Darlehen, wenn Sie mit Ihrem kleinen oder mittleren Unternehmen innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln möchten. Sie erhalten die Förderung für FuE-Projekte, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft allein oder in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen durchführen, Prozess- und Organisationsinnovationen, Durchführbarkeitsstudien, Innovationscluster, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen, Abordnung von hoch qualifiziertem Personal. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt normalerweise bis zu EUR 200.000, maximal bis zu EUR 500.000. In begründeten Einzelfällen können Sie einen Zuschuss erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei einzelbetrieblichen FuE-Projekten bis zu EUR 100.000, bei FuE-Verbundprojekten bis zu EUR 200.000 und für Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, die an einem FuE-Verbundprojekt beteiligt sind, bis zu EUR 100.000. Eine anteilige Kombination von Darlehen und Zuschüssen ist möglich. Der Umfang der Förderung hängt von der Art des Vorhabens und vom Antragsteller ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder an die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.“
„Forschung & Innovation (themenoffen)“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0936

03 Wer antragsberechtigt ist

„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
„Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/foerderung-der-forschung-entwicklung-und-innovati.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

NÄCHSTER SCHRITT
Passt das Programm zu Ihrem Vorhaben?

Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichSeite 2 von 2