Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)
01 Auf einen Blick
Ein Darlehenprogramm des Landes Bremen, getragen von Bremen. Wenn Sie im Land Bremen in Ihr Unternehmen investieren wollen und damit zum Beispiel auch neue Frauenarbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und/oder einen Zuschuss zu Ihrem Vorhaben erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie im Land Bremen in Ihr Unternehmen investieren wollen und damit zum Beispiel auch neue Frauenarbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und/oder einen Zuschuss zu Ihrem Vorhaben erhalten.“
„Das Land Bremen unterstützt Sie als Unternehmen, wenn Sie Investitionen planen, die aus betriebs- und volkswirtschaftlicher Sicht förderungswürdig sind.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Unternehmen des Handwerks, des Handels, der Industrie, des Dienstleistungsgewerbes sowie sonstige Gewerbetreibende.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/landesinvestitionsfoerderprogramm-lip-2014.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.