Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Bundes, getragen von Bund (o. A.). Wenn Sie innovative Versorgungsansätze zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen entwickeln und erproben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie innovative Versorgungsansätze zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen entwickeln und erproben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) unterstützt Sie, wenn Sie innovative Versorgungsansätze entwickeln und erproben und dabei die kompetenzorientierte Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen berücksichtigen.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind unter anderem“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/modell-weiterentwicklung-pflegever-8abs3asgb11.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.