Gründungszuschuss
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Bundes, getragen von Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie arbeitslos sind und den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, kann die Bundesagentur für Arbeit Ihnen mit einem Zuschuss die ersten Schritte erleichtern.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie arbeitslos sind und den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, kann die Bundesagentur für Arbeit Ihnen mit einem Zuschuss die ersten Schritte erleichtern.“
„Die Bundesagentur für Arbeit kann Sie, wenn Sie arbeitslos sind, mit dem Gründungszuschuss bei Ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen.“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
„Sozialgesetzbuch ( SGB ) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) – § 93, 94“
„[Weblink zum SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/)“
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BA/gruendungszuschuss-2.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.