ZUSCHUSSPORTAL · Programm-Steckbrief
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Dok. ZP-2026-0937
Erstellt 18.08.2026
Datenstand 2026-06-10 · abgerufen 2026-08-18
PROGRAMM-STECKBRIEF · HAMBURG · LAND · ZUSCHUSS

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“

01 Auf einen Blick

Ein Zuschussprogramm des Landes Hamburg, getragen von Hamburg. Kurztext Wenn Sie in Hamburg Maßnahmen planen, die zur Vorbeugung von Vorurteilen und ausgrenzenden Einstellungen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei Maßnahmen, die der Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus und der Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus dienen. Sie können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:Maßnahmen, die dazu beitragen, Menschen in Bezug auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus oder religiös begründeten Extremismus zu sensibilisieren, Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, rechtsextremer Ideologie, gruppendynamischen Prozessen in extremistischen Szenen oder mit ideologisch begründeter Gewalt, Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit religiös begründeten extremistischen Ideologien, mit gruppendynamischen Prozessen in extremistischen Szenen und religiös motivierter Gewalt, Projekte, die das Erleben von Gleichwertigkeit und Selbstwirksamkeit im Rahmen partizipativer Prozesse fördern, gemeinwesenorientierte Projekte zur Stärkung demokratischer Prozesse auf lokaler, bezirklicher oder landesweiter Ebene, Projekte, die die Begegnung unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen fördern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 5.000 EUR je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger und Jahr. Sie müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten einbringen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare ein bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.

FÖRDERGEBER
Hamburg
EBENE
Land
FÖRDERART
Zuschuss
DATENSTAND
2026-06-10
FÖRDERHÖHE · QUOTE
Im Bestand nicht erfasst — die Konditionen stehen im Programmblatt des Fördergebers.
FRIST
Im Bestand nicht erfasst — Stichtage stehen im Programmblatt des Fördergebers.

02 Was gefördert wird

So beschreibt es der Fördergeber:

„Kurztext Wenn Sie in Hamburg Maßnahmen planen, die zur Vorbeugung von Vorurteilen und ausgrenzenden Einstellungen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei Maßnahmen, die der Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus und der Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus dienen. Sie können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:Maßnahmen, die dazu beitragen, Menschen in Bezug auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus oder religiös begründeten Extremismus zu sensibilisieren, Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, rechtsextremer Ideologie, gruppendynamischen Prozessen in extremistischen Szenen oder mit ideologisch begründeter Gewalt, Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit religiös begründeten extremistischen Ideologien, mit gruppendynamischen Prozessen in extremistischen Szenen und religiös motivierter Gewalt, Projekte, die das Erleben von Gleichwertigkeit und Selbstwirksamkeit im Rahmen partizipativer Prozesse fördern, gemeinwesenorientierte Projekte zur Stärkung demokratischer Prozesse auf lokaler, bezirklicher oder landesweiter Ebene, Projekte, die die Begegnung unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen fördern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 5.000 EUR je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger und Jahr. Sie müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten einbringen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare ein bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.“
„Bildungseinrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Zweck“ · abgerufen 2026-08-18
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Angaben unverbindlichZuschussportal · Seite 1 von 2
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Dok. ZP-2026-0937

03 Wer antragsberechtigt ist

„Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine, Verbände, Migrantenorganisationen, kleine und mittlere Betriebe, Interessenvertretungen, aber auch Einzelpersonen mit (Wohn-)Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
Wortlaut: Förderdatenbank des Bundes, Abschnitt „Voraussetzungen“ · abgerufen 2026-08-18

04 Der Weg zum Antrag

Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.

05 Woher die Angaben stammen

Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/aktiv-fuer-demokratie-gegen-menschenfeindlichkeit.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18

Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

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Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.

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