Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktiv für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit“
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Hamburg, getragen von Hamburg. Kurztext Wenn Sie in Hamburg Maßnahmen planen, die zur Vorbeugung von Vorurteilen und ausgrenzenden Einstellungen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei Maßnahmen, die der Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus und der Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus dienen. Sie können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:Maßnahmen, die dazu beitragen, Menschen in Bezug auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus oder religiös begründeten Extremismus zu sensibilisieren, Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, rechtsextremer Ideologie, gruppendynamischen Prozessen in extremistischen Szenen oder mit ideologisch begründeter Gewalt, Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit religiös begründeten extremistischen Ideologien, mit gruppendynamischen Prozessen in extremistischen Szenen und religiös motivierter Gewalt, Projekte, die das Erleben von Gleichwertigkeit und Selbstwirksamkeit im Rahmen partizipativer Prozesse fördern, gemeinwesenorientierte Projekte zur Stärkung demokratischer Prozesse auf lokaler, bezirklicher oder landesweiter Ebene, Projekte, die die Begegnung unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen fördern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 5.000 EUR je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger und Jahr. Sie müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten einbringen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare ein bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie in Hamburg Maßnahmen planen, die zur Vorbeugung von Vorurteilen und ausgrenzenden Einstellungen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Volltext Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei Maßnahmen, die der Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus und der Bekämpfung von religiös begründetem Extremismus dienen. Sie können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:Maßnahmen, die dazu beitragen, Menschen in Bezug auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus oder religiös begründeten Extremismus zu sensibilisieren, Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, rechtsextremer Ideologie, gruppendynamischen Prozessen in extremistischen Szenen oder mit ideologisch begründeter Gewalt, Projekte zur kritischen Auseinandersetzung mit religiös begründeten extremistischen Ideologien, mit gruppendynamischen Prozessen in extremistischen Szenen und religiös motivierter Gewalt, Projekte, die das Erleben von Gleichwertigkeit und Selbstwirksamkeit im Rahmen partizipativer Prozesse fördern, gemeinwesenorientierte Projekte zur Stärkung demokratischer Prozesse auf lokaler, bezirklicher oder landesweiter Ebene, Projekte, die die Begegnung unterschiedlichster Bevölkerungsgruppen fördern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 5.000 EUR je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger und Jahr. Sie müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten einbringen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare ein bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration.“
„Bildungseinrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Initiativen, Vereine, Verbände, Migrantenorganisationen, kleine und mittlere Betriebe, Interessenvertretungen, aber auch Einzelpersonen mit (Wohn-)Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/aktiv-fuer-demokratie-gegen-menschenfeindlichkeit.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.