Hamburg-Kredit Universal
01 Auf einen Blick
Ein Darlehenprogramm des Landes Hamburg, getragen von Hamburg. Kurztext Für eine langfristige Unternehmensfinanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln können Sie im Hausbankenverfahren und mit optionaler Haftungsfreistellung Kredite beantragen. Volltext Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gewährt Kreditinstituten zu günstigen und risikogerechten Konditionen Finanzierungsmittel zur Weiterleitung an wachsende Unternehmen, die eine langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie Unterstützung in der Wiederaufbauphase nach der Krisenbewältigung benötigen (Unternehmensförderung im Hausbankenverfahren). Die IFB kann dem Kreditinstitut optional eine Haftungsfreistellung in Höhe von 50 Prozent des Refinanzierungsdarlehens einräumen. Gefördert werden können große Unternehmen (GU) sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die länger als 3 Jahre am Markt tätig sind und den Unternehmenssitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Hamburg haben. Nicht gefördert werden können:Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Nummer 18 der AGVO, Personen/Unternehmen mit unerledigten Negativmerkmalen in Auskunfteien (zum Beispiel Creditreform), Kreditinstitute und Finanzintermediäre, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, sowie öffentliche Unternehmen. Im Rahmen dieses Förderprogramms werden Finanzierungsmittel für folgende Vorhaben eines Unternehmens gewährt:Betriebsübernahmen und Erweiterungen Wachstumsfinanzierung und Investitionen Betriebsmittel Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der Kosten der förderfähigen Vorhaben eines Unternehmens finanziert werden. Die Höhe der geförderten Finanzierungsmittel beträgt maximal 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) pro Vorhaben, für KMU ab einem Fördervolumen in Höhe von 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR).
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Für eine langfristige Unternehmensfinanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln können Sie im Hausbankenverfahren und mit optionaler Haftungsfreistellung Kredite beantragen. Volltext Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gewährt Kreditinstituten zu günstigen und risikogerechten Konditionen Finanzierungsmittel zur Weiterleitung an wachsende Unternehmen, die eine langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie Unterstützung in der Wiederaufbauphase nach der Krisenbewältigung benötigen (Unternehmensförderung im Hausbankenverfahren). Die IFB kann dem Kreditinstitut optional eine Haftungsfreistellung in Höhe von 50 Prozent des Refinanzierungsdarlehens einräumen. Gefördert werden können große Unternehmen (GU) sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die länger als 3 Jahre am Markt tätig sind und den Unternehmenssitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Hamburg haben. Nicht gefördert werden können:Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Nummer 18 der AGVO, Personen/Unternehmen mit unerledigten Negativmerkmalen in Auskunfteien (zum Beispiel Creditreform), Kreditinstitute und Finanzintermediäre, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, sowie öffentliche Unternehmen. Im Rahmen dieses Förderprogramms werden Finanzierungsmittel für folgende Vorhaben eines Unternehmens gewährt:Betriebsübernahmen und Erweiterungen Wachstumsfinanzierung und Investitionen Betriebsmittel Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der Kosten der förderfähigen Vorhaben eines Unternehmens finanziert werden. Die Höhe der geförderten Finanzierungsmittel beträgt maximal 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) pro Vorhaben, für KMU ab einem Fördervolumen in Höhe von 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR).“
„Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)“
03 Wer antragsberechtigt ist
Die Voraussetzungen sind im Bestand nicht erfasst; sie nennt das Programmblatt des Fördergebers. Ob Ihr Unternehmen sie erfüllt, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
04 Der Weg zum Antrag
„Die IFB Hamburg gewährt diese Finanzierungsmittel ausschließlich an Kreditinstitute, die selbst Darlehensgeber gegenüber dem Enddarlehensnehmer sind (Unternehmensförderung im Hausbankenverfahren). Das Kreditinstitut haftet für den Ausfall des Enddarlehensnehmers. Es kann für dieses Risiko eine Haftungsfreistellung in Höhe von 50 % bei der IFB Hamburg anfragen.“
„Die Wahl des Kreditinstituts steht dem Enddarlehensnehmer frei, sofern das Kreditinstitut in Deutschland zugelassen ist.“
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hamburg-kredit-universal.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.