Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Hamburg, getragen von Hamburg. Wenn Sie in Hamburg leben, langzeitarbeitslos und arbeitsfähig sind oder wenn Sie als Unternehmen eine solche Person einstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie in Hamburg leben, langzeitarbeitslos und arbeitsfähig sind oder wenn Sie als Unternehmen eine solche Person einstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als langzeitarbeitlose Person mit dem „Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung“ bei der Suche nach einem Arbeitsplatz.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind Personen, die vom Jobcenter team.arbeit.hamburg passive Leistungen (Arbeitslosengeld II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die eine solche Person einstellen.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hamburger-modell-beschaeftigungsfoerderung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.