Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)
01 Auf einen Blick
Ein Zuschussprogramm des Landes Hessen, getragen von Hessen. Wenn Sie benachteiligte junge Menschen in Voll- oder Teilzeit ausbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie benachteiligte junge Menschen in Voll- oder Teilzeit ausbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.“
„Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung bei der Ausbildung von sozial und/oder individuell benachteiligten jungen Menschen in Voll- oder Teilzeit.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/ausbildungskosten-fuer-benachteiligte.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.