Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)
01 Auf einen Blick
Ein Bürgschaftprogramm des Landes Hessen, getragen von Hessen. Kurztext Wenn Sie für Ihr landwirtschaftliches Unternehmen zusätzliche Einkommensquellen erschließen möchten und dafür Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen nötig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder auch eine Bürgschaft erhalten. Volltext Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum. Sie erhalten die Förderung für die Errichtung, den Erwerb oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, die Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen, einschließlich Computersoftware, allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Baugenehmigungen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen, Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ bis zur Gesamtkapazität von 25 Gästebetten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Ausfallbürgschaft zur Absicherung von Kapitalmarktdarlehen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt EUR 10.000. Die Höhe der anteiligen modifizierten Ausfallbürgschaft des Landes beträgt bis zu 70 Prozent des Darlehensbetrages. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den zuständigen Landrat.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Kurztext Wenn Sie für Ihr landwirtschaftliches Unternehmen zusätzliche Einkommensquellen erschließen möchten und dafür Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen nötig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder auch eine Bürgschaft erhalten. Volltext Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum. Sie erhalten die Förderung für die Errichtung, den Erwerb oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, die Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen, einschließlich Computersoftware, allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Baugenehmigungen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen, Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ bis zur Gesamtkapazität von 25 Gästebetten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Ausfallbürgschaft zur Absicherung von Kapitalmarktdarlehen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt EUR 10.000. Die Höhe der anteiligen modifizierten Ausfallbürgschaft des Landes beträgt bis zu 70 Prozent des Darlehensbetrages. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den zuständigen Landrat.“
„landwirtschaft_laendliche_entwicklung“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen.“
„Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/foerderung-von-investitionen-zur-diversifizierung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.