Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen
01 Auf einen Blick
Ein Beteiligungprogramm des Landes Hessen, getragen von Hessen. Wenn Sie in Hessen ein kleines Unternehmen gründen wollen oder Ihr Unternehmen nicht älter als 5 Jahre ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
02 Was gefördert wird
So beschreibt es der Fördergeber:
„Wenn Sie in Hessen ein kleines Unternehmen gründen wollen oder Ihr Unternehmen nicht älter als 5 Jahre ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.“
„Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines Unternehmen in der Gründungsphase oder der Anlaufphase durch die Vergabe von Risikokapital in Form einer offenen oder stillen Beteiligung.“
03 Wer antragsberechtigt ist
„Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in den ersten 5 Jahren nach Gründung.“
„Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:“
04 Der Weg zum Antrag
Der Antragsweg ist im Bestand nicht erfasst. Die zuständige Stelle und die einzureichenden Unterlagen nennt das Programmblatt des Fördergebers; den Einstieg klären wir auf Wunsch mit der zuständigen Stelle.
05 Woher die Angaben stammen
Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/gum-beteiligungskapital-fuer-unternehmensgruendung.html · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Dieser Steckbrief gibt den dokumentierten Stand der Förderdatenbank des Bundes wieder. Maßgeblich ist das Programmblatt des Fördergebers; die Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Das klären wir in einem kurzen Gespräch anhand Ihres konkreten Vorhabens — einschließlich der Punkte, die dieser Steckbrief offenlässt.